Beschränkungen für den Sport aufgehoben

Mit der letzten NRW-Corona-Schutzverordnung vom 03. April  sind nun alle bisher geltenen Einschränkungen wie  2-G-Regel und 3-G-Regel grundsätzlich aufgehoben.

Somit unterliegt der Sportbetrieb in unserem Verein seit über 2 Jahren keinen Einschränkungen mehr.

Dennoch gilt:  Eigenverantwortlichkeit übernehmen - sich selbst und andere möglichst keiner unangemessenen Infektionsgefahr aussetzen. AHA-Regeln beachten >> Abstand - Hygiene-Regeln - Lüften.

Auch wir hoffen, dass unser Sport wieder in eine Normalität zurückkehren kann.